Esther Canzler
Psychotherapie Simmern
Esther Canzler
Koblenzer Straße 5 - 55469 Simmern
06761 - 975 91 91

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um eine Richtlinientherapie. Sie ist eine von wenigen Therapieformen, die über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden kann. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer seelischen Krankheit bzw. krankheitswertigen Störung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V), ein deutlicher Leidensdruck, ausreichende Therapiemotivation, die Bereitschaft und Fähigkeit, sich beobachtend und reflektierend mit dem eigenen Erleben auseinanderzusetzen und Beziehungen zwischen Problemaspekten und den persönlichen Reaktionen herzustellen (Introspektions- und Reflexionsfähigkeit), ausreichende Änderungsbereitschaft und aktive Mitarbeit, so dass eine günstige Prognose für den Therapieerfolg gestellt werden kann. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötige ich zum ersten Gesprächstermin, sowie zu Beginn jedes Quartals, lediglich Ihre Versichertenkarte. In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie von 12 bzw. 24 Stunden beantragt. Bei Bedarf kann ein Verlängerungsantrag über einen Gutachter gestellt werden. Eine Therapiestunde dauert ca. 50 Minuten und findet meist 1 x wöchentlich statt. Eine neue Therapie kann frühestens zwei Jahre nach Ende der vorhergegangenen Therapie beantragt werden. Die Leistungen privater Krankenversicherungen sind je nach Vertrag bzw. Tarif sehr unterschiedlich. Wenn Sie darüber im Unklaren sind, nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen sich entsprechende Unterlagen oder Formulare zur Beantragung der Psychotherapie zukommen. Nicht von den Krankenkassen übernommen werden die Kosten für Psychotherapiemethoden, die keine „Richtlinienverfahren“ im Sinne der Krankenkassen sind, z.B. Hypnose Beratung bei Lebens-, Partnerschafts- und Sexualproblemen sowie Erziehungsberatung Maßnahmen zur beruflichen Anpassung oder Berufsförderung, wenn diese Probleme nicht Ausdruck und Folge einer seelischen Grunderkrankung sind, sondern natürliche Aspekte von Lebensläufen oder Folge individueller Reifungsprozesse.

Selbstzahler

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie nicht übernimmt oder Sie eine Kostenübernahme nicht wünschen, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie, Beratungsgespräche oder anderweitige therapeutische Leistungen auch selbst tragen. In diesem Fall brauchen Sie sich um keinerlei Formalitäten zu kümmern. Sie entrichten das für die jeweilige Leistung vereinbarte Honorar in diesem Fall direkt an mich. Das Honorar ist angelehnt an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenübernahme und somit die Diagnosemitteilung mit Angabe einer psychischen Störung nach ICD 10 für die Krankenkasse. Kein Schriftstück über Sie verlässt die Praxis. Je nach Beruf bzw. Beschäftigungsverhältnis (z.B. Anwartschaft auf Verbeamtung), oder bei geplantem Wechsel in eine private Krankenkasse, Zusatzversicherung, oder Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung u.a. kann das unter Umständen von Bedeutung sein und eine Selbstzahlung für Sie erwägenswert machen, da ggf. später sehr genaue Angaben zu Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert werden.