Esther Canzler
Psychotherapie Simmern
Esther Canzler
Koblenzer Straße 5 - 55469 Simmern
06761 - 975 91 91
Canzler

Diplom-Psychologin Esther Canzler

Praxis für Psychotherapie in Simmern / Hunsrück

Ich biete Verhaltenstherapie als Einzeltherapie für Erwachsene an, sowie Psychologische Beratung, Supervision, Entspannungsverfahren und Hypnose.

Termine können nur nach telefonischer Vereinbarung vergeben werden.

Zu meiner Person

Beruflicher Werdegang:
Psychologiestudium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, Diplom 1989
Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bei Prof. Dr. Martin Hautzinger an der Universität Mainz, Klinische Psychologie/Psychotherapie/ Verhaltensmedizin 1997
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz 1999
Eintrag ins Arztregister Koblenz, Kassenzulassung, Niederlassung 1999
Weiterbildung in klinischer Hypnose gemäß Ausbildungsrichtlinien des KIKH bei Prof. Dr. Walter Bongartz,
Weiterbildung in Hypnotherapie, Anerkennung gemäß der DGH Richtlinien
Weiterbildung in Spezieller Schmerzpsychotherapie, Anerkennung gemäß Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer
sowie Autogenes Training, Stressbewältigung und Gesundheitstraining, Achtsamkeitstherapie, Familientherapie, Körpertherapie
Anerkennung als Supervisorin der Deutschen Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung e.V. (DGPSF)

Qualifikation

Durch das ab 1999 geltende Psychotherapeutengesetz wurde eine eindeutige Grenze gezogen zwischen Psychotherapeuten, die bestimmte Ausbildungskriterien im Rahmen von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren erfüllen und Anbietern von Psychotherapie-Verfahren, die diese Kriterien nicht erfüllen. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist seither gesetzlich geschützt. Der Grundberuf als Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist entweder ein Studium der Psychologie (mit Abschluss Diplom oder Master), oder ein abgeschlossenes Medizinstudium. Andere Berufe sind nicht zugelassen (einzige Ausnahme bei Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten: hier sind auch Pädagogen und Sozialpädagogen zugelassen). Durch eine mindestens 3-jährige Zusatzausbildung kann dann der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“, bzw. „Ärztlicher Psychotherapeut“ erworben werden und zwar an staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten für die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie. Der Ausbildungsabschluß sowie die staatliche Approbation sind Voraussetzung für die Berufsbezeichnungen „Psychologischer Psychotherapeut“, bzw. „Ärztlicher Psychotherapeut“. Ohne Approbation darf die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" nicht geführt werden. Durch die Approbation erwirbt ein Psychotherapeut das Recht, behandeln zu dürfen. Dieses Recht beinhaltet jedoch noch nicht automatisch die Möglichkeit, mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Dazu ist die Zulassung in einem Niederlassungsbezirk der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.